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Wenn Sie ein einzelner Mikrounternehmer (MEI) sind und einen Angestellten haben, dann sind Sie von der PGR ausgenommen Sicherheit am Arbeitsplatz.

In Übereinstimmung mit Punkt 18.1 des Regulierungsstandards Nr. 01 (NR-01).

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Wenn jedoch bei ihren Tätigkeiten irgendeine Art von Gefahr festgestellt wird, die Berufsrisiken verursacht, müssen sie angemessen bewertet und kontrolliert werden.

In Übereinstimmung mit den anderen Bestimmungen, die in den Regulierungsnormen vorgesehen sind.

In den MEI-Akten können Sie vom Ministerium für Arbeit und Renten erstellte Dokumente einsehen, die sich auf die wichtigsten Risiken und Gefahren beziehen, die bei den Aktivitäten des MEI bestehen.

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Sowie die zu ergreifenden Präventions- und Schutzmaßnahmen, um so Ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit und die Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle von der MEI zugelassenen Berufe ein entsprechendes Formular haben, dieses Formular ist ein Beispiel, dann liegt es an Ihnen (MEI), zu analysieren, ob es andere Arten von Risiken gibt, die mit den ausgeübten Tätigkeiten zusammenhängen von Ihrem Mitarbeiter, der zufällig nicht in das Formular eingetragen wurde.

Wenn Ihr Mitarbeiter während seiner Tätigkeit keinen chemischen und physikalischen Einwirkungen oder ergonomischen Risiken ausgesetzt ist.

Dann müssen Sie in Ihrem Betrieb eine Unbedenklichkeitserklärung erstellen und pflegen.
Dies kann direkt im PGR-System erfolgen, das vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gepflegt und weiterentwickelt wird.
Mit dieser Erklärung in der Hand wird Ihnen die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung des PGR, des Arbeitsmedizinischen Kontrollprogramms PCMSO und seines Analyseberichts garantiert.

Wenn Sie nun durch diese Blätter erkennen, dass Ihre Tätigkeit tatsächlich Gefahren birgt, müssen andere Schritte unternommen werden.

Einfach gesagt, Sie bleiben selbstverständlich für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich.


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In diesem Sinne entbindet die Nichtpflicht zur Erstellung eines PGR Ihren Arbeitnehmer nicht davon, die beruflichen Risiken, denen er ausgesetzt ist, allein zu bewältigen.

Immer die Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheit Ihres Mitarbeiters liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung.